AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lash Eden

  • § 1 Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kund*innen.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kund*innen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB der Kund*innen unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
  • § 2 Angebote
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  • § 3 Terminvergabe, Behandlungen
  1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  2. Wünschen die Kund*innen einen besonderen Behandlungstermin, werden wir versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.
  3. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  4. Die Behandlungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache. Wir geben Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde.
  5. Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, werden die Kund*innen umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  • § 4  Terminverzug durch Kund*innen
  1. Erscheinen Kund*innen nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden 50% der Behandlungskosten gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Davon wird abgesehen, wenn Kund*innen einen alternativen neuen Termin vereinbart. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens der Kund*innen besteht nicht.
  2. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbaren Behandlungsdauer. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
  • § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
  2. Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Behandlung fällig. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden.
  3. Die Zahlungen haben in bar zu erfolgen. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend.

 

  • § 6 Gewährleistung
  1. Innerhalb der Behandlung werden je nach Behandlungsart Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens der Kund*innen nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
  2. Kund*innen haben uns offensichtliche Behandlungsmängel binnen 10 Kalendertagen, nachdem der Mangel erkennt werden konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Mängelanzeigen der Kund*innen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche der Kund*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • § 7 Haftung
  1. Schadensersatzansprüche der Kund*innen verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Behandlung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Kund*innen Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
  2. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  3. Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kund*innen vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
  • § 8 Schlussbestimmungen
  1. Kund*innen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  2. Kund*innen ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.